Bei den folgenden Erkrankungen kann Ihnen eine psychotherapeutische Behandlung helfen:
- Affektive Störungen (z.B. Depressionen, bipolare Störungen)
- Angsterkrankungen (z.B. Spezifische Phobien, Soziale Phobien, Generalisierte Angststörungen)
- Essstörungen (z.B. Anorexie, Bulimie, Binge-Eating)
- Zwangserkrankungen
- Reaktionen auf schwere Belastungen (z.B. Posttraumatische Belastungsstörungen, Anpassungsstörungen)
- Somatoforme Störungen (z.B. Schmerzstörungen, Hypochondrische Ängste)
- Schlafstörungen
- Sexuelle Funktionsstörungen
- Störungen der Impulskontrolle (z.B. Trichotillomanie)
- Persönlichkeitsstörungen
- Suchterkrankungen
- Psychosen (z.B. Schizophrenien, schizoaffektive Störungen)
Sie können sich selbstverständlich auch mit einer unklaren psychischen Belastung bei uns melden – die diagnostische Einordnung und eine Überprüfung, ob Ihre Belastung die Kriterien einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung erfüllt ist Teil der sog. Indikationsklärung innerhalb der ersten drei Sitzungen.
Falls die Überprüfung der Indikation ergibt, dass aus unserer Sicht für Ihr Anliegen keine psychotherapeutische Behandlung notwendig ist (z.B. für allgemeine Beratungsanliegen ohne Symptomatik von Krankheitswert), empfehlen wir Ihnen geeignete alternative Anlaufstellen.