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Ablauf & Kostenübernahme

Ablauf

Um ein Erstgespräch zu vereinbaren nutzen Sie entweder die telefonische Kontaktaufnahme oder senden Sie uns eine E-Mail. Wir bemühen uns Ihnen zeitnah zu antworten.

Im Erstgespräch geht es zunächst um eine diagnostische Einschätzung Ihrer Problematik. Hierzu bitten wir Sie von Ihrem Anliegen zu berichten und stellen gezielte Fragen. Zusätzlich erhalten Sie Informationsmaterial, eine Rückmeldung zu einer ersten diagnostischen Einschätzung und zum weiteren Vorgehen (z.B. Aufnahme auf Warteliste, alternative Anlaufstellen etc). Gegebenenfalls können bis zu zwei weitere Sprechstunden-Termine vereinbart werden, falls die erforderlich ist. Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit von Therapieplätzen ein unmittelbarer Beginn einer Behandlung im Anschluss an das Erstgespräch bzw. die Sprechstunden nicht immer möglich ist und das längere Wartezeiten entstehen können. Wir bemühen uns aber Ihnen dazu eine realistische Einschätzung zu geben.

Eine erfolgreiche Behandlung muss individuell geplant werden. Während der diagnostischen Phase wird daher eine ausführliche psychologische Diagnostik durchgeführt, die auch Fragebögen beinhalten kann. Die Ergebnisse werden in einer persönlichen Problemanalyse und Diagnose zusammengefasst, die Grundlage für das weitere Vorgehen sind. Über die Ergebnisse der Diagnostik erhalten Sie selbstverständlich eine ausführliche Rückmeldung. Die Sitzungen in der diagnostischen Phase dienen außerdem dem Aufbau von Vertrauen, was eine wesentliche Bedingung für den Erfolg von Psychotherapie ist.

In der Therapiephase finden zumeist wöchentliche Sitzungen mit einer Dauer von 50 Minuten statt. Bei Einsatz bestimmter therapeutischer Verfahren mit intensivem Übungscharakter werden gelegentlich mehrere Einzelsitzungen zu einem Block zusammengefasst oder Termine in kürzeren zeitlichen Abständen vereinbart. Zusätzlich werden wir Sie häufig bitten, zwischen den Sitzungen bestimmte Übungen zu bearbeiten. Dies solle es Ihnen erleichtern, Veränderungen auf Ihren Alltag zu übertragen. Gegen Ende der Therapiephase finden die Sitzungen häufig mit etwas größeren Abständen statt um die Unterstützung langsam auszuschleichen und im Ihnen mehr Gelegenheit zu bieten, neu erlerne Verhaltensweisen und Denkmuster eigenständig anzuwenden.

Kostenübernahme

Eine psychotherapeutische Behandlung wird bei entsprechender Indikation in aller Regel von den gesetzlichen Krankenkassen vollständig übernommen, Zuzahlungen sind nicht notwendig.
Die Beantragung der Therapie bei Ihrer Krankenkasse erfolgt gemeinsam mit Ihnen innerhalb der ersten Therapiestunden.

Falls Sie privat versichert und/oder beihilfeberechtigt sind, informieren Sie sich bitte bereits im Vorfeld bei Ihrer Krankenversicherung bzw. Ihrer Beihilfestelle zu den in Ihrem Vertrag vereinbarten Leistungen für Psychotherapie. Dort erfahren Sie auch, welche Unterlagen Ihre Krankenversicherung zur Beantragung der Psychotherapie benötigt.

Für privat versicherte Patient*innen berechnen wir in unserer Praxis in aller Regel den 3,0-fachen Steigerungssatz nach GOP, je nach der Höhe der Kostenübernahme durch Ihre Krankenversicherung können ggf. privat zu tragende Kosten für Sie entstehen. Genauere Informationen hierzu geben wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.

Als SelbstzahlerIn besteht für Sie außerdem die Möglichkeit die Kosten der Behandlung selbst zu tragen, wenn Sie dies wünschen. Sprechen Sie uns bitte darauf an, wenn Sie diese Möglichkeit bevorzugen.

FAQs

Wie lange muss ich auf einen Therapieplatz warten?
Leider ist die Nachfrage nach Behandlungsplätzen für Psychotherapie oft höher als das Angebot an freien Therapieplätzen. Die Wartezeit auf einen Therapieplatz kann daher bis zu 6 Monaten betragen. Wir bemühen uns, Ihnen schon im Erstgespräch eine realistische Einschätzung zu geben. Leider lässt sich die Verfügbarkeit eines Therapieplatzes aber nicht immer exakt voraussagen.

Erfährt mein Hausarzt / meine Hausärztin oder mein Arbeitgeber von der Aufnahme einer Therapie?
Bei gesetzlich versicherten Patienten sind wir zunächst dazu verpflichtet, Ihrem Hausarzt / Ihrer Hausärztin regelmäßig einen Bericht über den Verlauf der Psychotherapie zukommen zu lassen. Sie haben aber die Möglichkeit dem zu widersprechen, was wir mit Ihnen besprechen werden. Andere Personen oder Institutionen erhalten von uns nur Informationen, wenn Sie dies ausdrücklich wünschen und dem schriftlich im Rahmen einer Schweigepflichtentbindung zustimmen.

Kann eine Psychotherapie für mich irgendwelche Nachteile haben?
Da das Problem wegen dem Sie Hilfe suchen im Rahmen der Therapie stärker ins Zentrum Ihrer Aufmerksamkeit rückt, kann es gerade zu Beginn der Therapie zu einer zeitweiligen Verschlechterung der Symptomatik kommen. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einer „Heilungskrise“. Sprechen Sie dies in jedem Fall an. Für den Fall, dass Sie in absehbarer Zeit planen, eine private Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen oder sich verbeamten zu lassen, ist es wichtig zu wissen, dass Sie sehr wahrscheinlich zu psychischen Erkrankungen und zur Inanspruchnahme von Psychotherapie – wie auch zu körperlichen Erkrankungen – in der Regel innerhalb eines bestimmten Zeitraumes, befragt werden. Zu möglichen Folgen informieren Sie sich bitte vor Therapiebeginn und sprechen Sie dies an, falls Sie Fragen haben.

Wie lange dauert eine Psychotherapie üblicherweise?
Die Dauer einer Therapie hängt von der Schwere der Symptomatik, dem individuellen Behandlungsplan und von weiteren Bedingungen ab, die sich auch oft erst im Verlauf ergeben. Manchmal reicht eine Kurzberatung mit wenigen Sitzungen aus, eine Kurzzeittherapie kann 12 bis 24 Sitzungen umfassen und eine Langzeittherapie 60 bis 80 Sitzungen. Die geplante Dauer der Therapie kann im Verlauf angepasst werden und wird in jedem Fall mit Ihnen besprochen.

Muss ich zu einer Psychotherapie Zuzahlungen leisten?
Für gesetzlich Versicherte ist Psychotherapie eine Kassenleistung, deren Kostenübernahme bei der Krankenversicherung beantragt werden muss. Bei privat Versicherten Patienten können Zuzahlungen entstehen. Informieren Sie sich bitte im Vorhinein, welche Kosten Ihre private Krankenkasse übernimmt.

Ich habe gerade erst eine Psychotherapie beendet/abgebrochen. Kann ich trotzdem eine neue Therapie beginnen?
Auch nach einer gerade erst beendeten oder abgebrochenen Therapie ist es möglich eine neue Therapie zu beginnen. Wenn das Ende der vorherigen Therapie noch nicht länger als zwei Jahre zurückliegt, wird die Notwendigkeit einer neuen Therapie strenger geprüft bzw. muss durch den Therapeuten begründet werden. Informieren Sie uns deshalb bitte über vorher stattgefundene Therapien.

Ich bin bereits in Therapie, überlege aber den Therapeuten zu wechseln, kann ich trotzdem ein Erstgespräch wahrnehmen?
Auch während einer laufenden Therapie dürfen Sie in einer anderen Praxis ein Erstgespräch wahrnehmen. Wir raten Ihnen jedoch, dies immer erst mit Ihrem aktuellen Therapeuten bzw. Ihrer aktuellen Therapeutin zu besprechen.

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