Bei den folgenden Erkrankungen kann Ihnen eine psychotherapeutische Behandlung helfen:
- Ängste in sozialen Situationen und bei zwischenmenschlichen Begegnungen (Soziale Angststörungen)
- Wiederholte Panikattacken wie aus heiterem Himmel und Angst vor der Angst (Panikstörungen, Agoraphobie)
- Angst vor Höhe, Enge, Dunkelheit, Tieren und anderen Objekten oder Situationen (Spezifische Phobien)
- Übermäßige Sorgen und anhaltende Angstzustände (Generalisierte Angststörungen)
- Sich aufdrängende unangenehme Gedanken, Impulse und Bilder, zwanghaftes und unsinniges Waschen oder Kontrollieren (Zwangsstörungen)
- Psychische Probleme nach belastenden oder traumatischen Ereignissen (Anpassungsstörung, Posttraumatische Belastungsstörungen)
- Anhaltende bzw. wiederkehrende Niedergeschlagenheit, Freud- und Energielosigkeit (Depressive und andere affektive Störungen)
- Essstörungen (Anorexie, Bulimia nervosa)
- Zwanghaftes Ausreißen von Haaren oder Manipulieren der Haut (Trichotillomanie, Skin Picking)
- Übermäßige Beschäftigung mit dem körperlichen Erscheinungsbild (Körperdysmorphe Störungen)
- Probleme im Zusammenhang mit unklaren körperlichen Symptomen (Somatoforme und Hypochondrische Störungen)
- Nichtorganische sexuelle Funktionsstörungen (insbesondere Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Erektion oder vorzeitigen oder ausbleibenden Ejakulation bei Männern)
- Probleme beim Lernen und Arbeiten (Aufmerksamkeitsdefizitstörung im Erwachsenenalter, Prokrastination)
- Anhaltende und umfassende zwischenmenschliche Probleme (im Rahmen von Persönlichkeitsstörungen)
- Probleme bei der Bewältigung der Krankheitsfolgen von Psychosen (z.B. Schizophrenien, schizoaffektive Störungen)
- Probleme bei der Bewältigung körperlicher Erkrankungen (z.B. Schmerzstörungen, Tinnitus)
- Stoff- und nicht Stoff-gebundenen Suchterkrankungen (Alkoholabhängigkeit, Spielsucht, Pornosucht)
Sie können sich selbstverständlich auch mit einer unklaren psychischen Belastung bei uns melden – die diagnostische Einordnung und eine Überprüfung, ob Ihre Belastung die Kriterien einer behandlungsbedürftigen psychische Erkrankung erfüllt ist Teil der sog. Indikationsklärung innerhalb der Sprechstunden.
Falls die Überprüfung der Indikation aus unserer Sicht für Ihr Anliegen keine psychotherapeutische Behandlung notwendig ist (z.B. für allgemeine Beratungsanliegen ohne Symptomatik von Krankheitswert) empfehlen wir Ihnen geeignete alternative Anlaufstellen.